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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09   

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https://dejure.org/2013,3075
LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09 (https://dejure.org/2013,3075)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2013 - L 8 R 1214/09 (https://dejure.org/2013,3075)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - L 8 R 1214/09 (https://dejure.org/2013,3075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Anl 6 AAÜG, § 259b SGB 6
    Ministerium für Staatssicherheit - Sonderversorgung - besondere Beitragsbemessungsgrenze - Verfasssungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung Beitrittsgebiet; Rentenberechnung; Vorlage an das BVerfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 259b Abs. 1; AAÜG § 7; GG Art. 100
    Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09
    Weil § 7 AAÜG i. V. mit Anlage 6 zum AAÜG in der hier anzuwendenden Fassung die Vorgaben des BVerfG aus dem für das Gericht bindenden Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u. a. - BVerfGE 100, 138 - keine Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte auf niedrigere Werte als die Durchschnittseinkünfte im Beitrittsgebiet - einhält, ist eine erneute Vorlage nur dann zulässig, wenn sie ausgehend von der Begründung der früheren Entscheidung tatsächliche oder rechtliche Veränderungen darlegt, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (s. auch BSG SozR 4-8570 § 7 Nr. 3).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09
    Abschließend weist er darauf hin, dass das BVerfG bereits im Jahr 2010 (Beschluss vom 6. Juli 2010 - 1 BvR 9/06 u. a. - BVerfGE 126, 233) einschränkungslos wiederholt hatte, dass "der Gesetzgeber im Bestreben, überhöhte Anwartschaften abzubauen, wegen der Sonderstellung des MfS die Mitarbeiter der Staatssicherheit mit der Begrenzungsregelung des § 7 AAÜG unterschiedslos ohne Differenzierung nach der ausgeübten Tätigkeit erfassen konnte" (Abs. 71 der Gründe; zu den Folgen für die Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 AAÜG in der Fassung des 1. AAÜG-Änderungsgesetzes Abs. 68ff der Gründe).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09
    Bei der Ermittlung der Entgeltpunkte (Ost) hat die Beklagte dabei gemäß § 259b Abs. 1 SGB VI die besonderen Beitragsbemessungsgrenzen nach § 7 AAÜG i. V. mit Anlage 6 zum AAÜG anzuwenden, soweit die tatsächlichen Voraussetzungen für deren Vorliegen vom Träger der Sonderversorgung - wie hier - (bestandskräftig) festgestellt worden sind (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 2/10 R - SozR 4-8570 § 7 Nr. 3 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98

    DDR-Renten: Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages mit allgemeinem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09
    Nach deren Abschluss (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - SozR 4-2600 § 307b Nr. 7 zur Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 3. August 1998 - B 4 RA 24/98 R - SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) teilte der Versicherte mit, dass er sich nunmehr noch gegen die Anwendung der besonderen Beitragsbemessungsgrenze des § 7 AAÜG wende.
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09
    Nach deren Abschluss (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 15. September 2006 - 1 BvR 799/98 - SozR 4-2600 § 307b Nr. 7 zur Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 3. August 1998 - B 4 RA 24/98 R - SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) teilte der Versicherte mit, dass er sich nunmehr noch gegen die Anwendung der besonderen Beitragsbemessungsgrenze des § 7 AAÜG wende.
  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09
    In dem Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 (SozR 4-8570 § 7 Nr. 2) habe das BVerfG eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung des § 7 AAÜG i. V. mit Anlage 6 zum AAÜG nur als zulässig angesehen, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen seiner früheren Entscheidung vorlägen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - L 8 R 726/11

    Bewertung von Beschäftigungszeiten eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministerium

    Auch der Senat sieht nach eigener Prüfung aus den dort genannten Gründen keine Veranlassung für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG (vgl. auch schon die rechtskräftig gewordenen Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 2013, Az. L 8 R 1214/09, dokumentiert in juris, und vom 19. Februar 2013, Az. L 8 R 976/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - L 8 R 64/11

    Bewertung der von Mitarbeitern der Staatssicherheit der ehemaligen DDR

    Der Senat hat nach diesem Maßstab keinen Anlass, eine Vorlage an das BVerfG nochmals ernsthaft zu prüfen (s. bereits die rechtskräftig gewordenen Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 2013 - L 8 R 1214/09 - und vom 19. Februar 2013 - L 8 R 976/11).
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